Re: Gartenhaus erstellung NRW


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Juni, 2010 um 22:18:24

Antwort auf: Re: Gartenhaus erstellung NRW von Micha am 22 Juni, 2010 um 14:28:28:

Die Genehmigungsfreiheit führt aber nicht dazu, dass die restlichen Bauvorschriften nicht mehr einzuhalten sind. §65 Abs. 4 BauO NRW

Abstandflächen sind also erstmal dennoch einzuhalten. Alles andere sind Heilungen von einem vorliegenden Verstoss.


: Hallo,

: ich beziehe mich im Punkt 2 auf: § 65: Genehmigungsfreie Vorhaben
: (1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung: Gebäude 1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches);

: da das Vordach zwar an dem Gartenhaus ist jedoch nicht aus einem Teil besteht und dieses als Fahrradabstellfläche genutzt wird beziehe ich mich hier auch auf §65:Punkt 25. überdachte und nicht überdachte Fahrradabstellplätze bis zu insgesamt 100 m

:
: Zu1) die errichtung des Gartenhauses ohne einhaltung der Mindestabstände

: zu §83 BauO: muss man das machen? wofür ist das gut? Sorry verseteh leider den Text nicht.

: Habe mal eine Bild URL drangehangen.....

: Gruß Micha





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