Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Juni, 2010 um 22:18:24
Antwort auf: Re: Gartenhaus erstellung NRW von Micha am 22 Juni, 2010 um 14:28:28:
Die Genehmigungsfreiheit führt aber nicht dazu, dass die restlichen Bauvorschriften nicht mehr einzuhalten sind. §65 Abs. 4 BauO NRW
Abstandflächen sind also erstmal dennoch einzuhalten. Alles andere sind Heilungen von einem vorliegenden Verstoss.
: Hallo,
: ich beziehe mich im Punkt 2 auf: § 65: Genehmigungsfreie Vorhaben
: (1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung: Gebäude 1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches);
: da das Vordach zwar an dem Gartenhaus ist jedoch nicht aus einem Teil besteht und dieses als Fahrradabstellfläche genutzt wird beziehe ich mich hier auch auf §65:Punkt 25. überdachte und nicht überdachte Fahrradabstellplätze bis zu insgesamt 100 m
:
: Zu1) die errichtung des Gartenhauses ohne einhaltung der Mindestabstände
: zu §83 BauO: muss man das machen? wofür ist das gut? Sorry verseteh leider den Text nicht.
: Habe mal eine Bild URL drangehangen.....
: Gruß Micha