Re: Abgeschlossenheitsbescheinigung / Baugenehmigung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 August, 2010 um 09:25:27

Antwort auf: Re: Abgeschlossenheitsbescheinigung / Baugenehmigung von Bauamt am 25 August, 2010 um 19:34:07:

Weitere Hinweise und Erläuterungen finden Sie auch unter:
http://nrw-baurecht.de/%C3%96ffentliches-baurecht-haeufige-fragen-f13/baugenehmigung-ersetzt-durch-andere-bescheide--t173.html

: : ich würde mir an Ihrer Stelle keine Sorgen machen. Sie können nachweisen, dass der Stadt die Existenz des Wintergartens schon 1992 bekannt war. Die Stadt hat diesen also fast 20 Jahre geduldet. Sie kann nun also nicht ohne irgendeinen triftigen Grund die Beseitigung fordern.

... triftiger Grund wäre aber schon ein Verstoß gegen materielles Recht, also eine fehlende Genehmigungsfähigkeit weil z. B. Grenzabstände nicht eingehalten sind. Wenn es nur "formell" nicht zulässig, also nur nicht genehmigt aber genehmigungsfähig ist, kann auch nachträglich noch eine Genehmigung erreicht werden. Die Gebühren sind dann in der Regel verdreifacht, hinzu kommen die Kosten für einen Entwurfsverfasser, der den Antrag erstellt.

Alles Kosten, die man bei einer Prüfung VOR dem Kauf beim Kaufpreis in Ansatz hätte bringen können.

: : : Ich habe natürlich bei Kauf der Wohnung nicht überprüft ob es für diesen Wintergarten eine Baugenehmigung gab, da ich der von der Stadt gestempelten Abgeschlossenheitsbescheinigung glauben schenkte.

"... natürlich [...] nicht geprüft ..."
Warum nicht? Würden Sie ein Auto ohne Fahrzeugbrief kaufen? Oder einen Pullover von dem sie nicht wissen, aus welchem Material er ist? Die Baugenehmigung gehört grundsätzlich zu den Unterlagen, die man als Käufer möglichst im Original, einsehen und mit Abschluss des Kaufes auch zur Herausgabe verlangen sollten.

: : : Der Denkmalpfleger hatte mir nur gesagt, er würde sich bzgl des Wintergarten nochmals mit uns in Verbindung setzen und möchte jetzt prüfen ob damals eine Baugenehmigung eingereicht worden ist.

... das ist aber sehr freundlich von dem Denkmalpfleger denn eigentlich wäre das Aufgabe des Eigentümers.

: : : Muss ich mir Gedanken machen, daß ich den Wintergarten, sofern keine Baugenehmigung existiert oder auffindbar ist, wieder entfernen muss oder kann ich der Abgeschlossenheitsbescheinigung vertrauen und muss mir keine Sorgen machen ?

... auf die Abgeschlossenheitsbescheinigung darf man durchaus vertrauen - im Rahmen dessen, was sie bescheinigt. Die Abgeschlossenheit der Wohnung nach WEG! Wenn es eine Baugenehmigung wäre, stünde auch Baugenehmigung drauf.

Im übrigen behaupten Makler und Verkäufer gerne, dass irgendeine Bescheinigung gleichbedeutend mit einer Baugenehmigung wäre oder dass man nach Ablauf irgendeiner Zeit Bestandschutz erreiche.
... alles Quatsch!



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