Re: Gefahr durch freilaufende Hunde auf unbebautem, nicht eingezäunten Grundstück


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 September, 2010 um 18:06:51

Antwort auf: Gefahr durch freilaufende Hunde auf unbebautem, nicht eingezäunten Grundstück von HeltaPerry am 08 September, 2010 um 10:55:30:

... der Eigentümer eines Grundstücks soll für die Gefahr zuständig sein, die von auf dem Grundstück rumlaufenden Hunden ausgeht? Das ist doch wohl eher ein Problem der Hundehalter als eins des Grundstücksbesitzers.

Wälder und Flächen im Aussenbereich dürfen gar nicht eingezäunt werden und da laufen auch Hunde mit Ihren Beistzern rum.


: Hallo,

: Ein unbebautes und nicht eingezäunten Grundstück in einer verkehrsberuhigten Zone wird als "Hundespielplatz" genutzt.

: Aus der Natur der Sacher heraus und da nicht alle Hunde aufs Wort hören, laufen die Hunde auch auf die angrenzenden Wege und Straßen und gefährden dann vorbeigehende Spaziergänger, Fahrradfahrer und spielende Kinder auf der Straße (verkehrsberuhigte Zone).

: 1. Ist der Grundstückseigentümer, der von der Nutzung seines Grundstückes als Hundespielplatz weis (und diese sogar fördert indem z.B. seine eigenen Hunde dort auch frei laufen), verpflichtet das Grundstück zu sichern (z.B. durch einzuzäunen) damit von seinem Grundstück keine Gefahr für andere mehr ausgeht?

: In wie weit ist die Gemeinde als Ordnungsbehörde verpflichtet auf den Grundstückseigentümer einzuwirken.

: Vielen Dank für Ihre Antworten.





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