Entschädigung für Inanspruchnahme?


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Abgeschickt von mum am 14 Oktober, 2010 um 20:29:55

Hallo, für den Ausbau einer Straße soll unsere Koppel vorübergehend in Anspruch genommen werden. Als Entschädigung wurden uns bei 350m² je 10 Cent, also 35 Euro angeboten. Wir werden diese Fläche in dem besagten Jahr nicht nutzen können, danach neu einsähen müssen und im Folgejahr nur die 2. Hälfte, wenn die Saat angegangen ist. Das sind Ausfälle und Kosten die die Entschädigungssumme weit übersteigen. Was gibt es für rechtliche Grundlagen für diese Berechung? Was haben wir für Möglichkeiten?? Über Antwort würde ich mich sehr freuen!



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