Grenzbebauung: Garage mit Dachterrasse


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Abgeschickt von sam am 19 Dezember, 2010 um 14:32:23:

Hallo zusammen,

folgendes Problem, vielleicht kann mir jemand helfen.

Vor etwa 12 Jahren gab es einen Eigentümerwechsel am Nachbargrundstück. Infolge dessen wurde ein neues Wohnhaus errichtet. Später dann noch eine großzügige Garage (2 Pkw, 2 Motoräder, Lagerstätte für Reifen, Gartengeräte und Rasenmäher, Holz und und und), welche bis unmittelbar an die Grenze ragt, an das Haus angebaut. Nach einigen Jahren wurde dann die Garage erweitert - überstehendes Geländer (ragt minimal auf mein Grundstück) angebracht, Dach gefliest,.... Die letzte Erweiterung wurde etwa vor 3 1/2 Jahren vorgenommen. 2008 habe ich mich an den Friedensrichter des Ortes gewandt, da ich nicht unbedingt den Weg über ein Gericht wollte. Der Friedensrichter teilte mit, dass der Nachbar kein Interesse an einer Einigung hat. Daraufhin habe ich 2009 einen Anwalt beauftragt. Der bekam nur die Antwort, dass der Nachbar seine Grenzen nicht kennen würde und das Problem an sich nicht verstehe - Kasperletheater. Deshalb muss ich nun wohl doch klagen.
Ich weiß, dass eine Garage an der Grenze nicht als Dachterrasse genutzt werden darf, aber wie sieht es hier mit der Verjährung aus?
Vor etwa 12 Jahren wurde der Bauplan von den Nachbarn eingereicht und daran wurde, wie es scheint von der Behörde auch nichts bemängelt, also auch nicht die Terrasse auf der Garage. Aber die Garage wurde ja erst später angebaut und die Terrasse wiederum noch später gebaut. Kann sich der Nachbar dann auf den eingereichten Bauplan beziehen, wenn es wesentlich später baulich umgesetzt wurde?

Danke schon mal und einen schönen, entspannten 4. Advent.

Sam




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