Architektenrecht


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Abgeschickt von Baufrust am 23 Januar, 2011 um 09:49:01

Ich habe einen Bauantrag für Neubau EFH von einem Entwurfverfasser(Dipl. Ing., Angestellter in einem Architektenbüro) bekommen und an Bauamt eingereicht. Bauamt schickte den Antrag zurück.Begründung:unvollständig,Bauvorlageberechtigung ist nicht nachgewiesen worden.
Frage:
1. Wie kann ich als Bauherr herausfinden, ob es stimmt oder nicht?
2. Welche Recht hat der Entwurfverfasser(?) auf seine Unterlagen(Zeichnungen?) Spielt hier "Urheberrecht" eine Rolle?
3. Wer kann dem Bauherr am besten helfen außer Fachanwalt für Baurecht, wenn der Entwürfverfasser in der Kanner nicht eingetragen ist? Baufrust hat aber für den Bauantrag schon bezahlt,leider in der Rechnung steht nur Phase 1-3
Besten Dank!
Baufrust




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