Re: Herstellungsbeitrag für Entwässerung/Wasserversorgung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 Februar, 2011 um 21:21:15

Antwort auf: Re: Herstellungsbeitrag für Entwässerung/Wasserversorgung von Roswitha am 21 Februar, 2011 um 20:20:04:

: Die Baufirma weiss von nichts, aber ich habe die Baubeginnanzeige und die spätere Fertigstellungsanzeige an unser Landratsamt geschickt.

Wer ist die "Baufirma"? Ein Bauträger? Gerade die sollte es eigentlich wissen, denn dann hat der ja üblicherweise auch die Baugenehmigung bekommen und zudem ordentlich Erfahrung.
... und wer hat die Bauleitung gemacht? Nach Bauordnung MUSS ein Bauleiter benannt werden.
... wer hat die Baugenehmigung im Original? Die sollte man lesen, bevor man baut! Und danach sollte die auf jedem Fall dem Eigentümer vorliegen und griffbereit sein.

: Nun behauptet aber unsere Marktgemeinde ich hätte die Fertigstellung der Gemeinde melden müssen. Ich habe mich nach dem Einzug sofort beim Einwohnermeldeamt umgemeldet.

: Das muss doch als Nutzungsanzeige reichen oder nicht.


... nein, das reicht nicht und sind völlig unabhängige Abläufe und Ämter. Die Fertigstellung eines Bauvorhabens ist der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Steht in der Bauordnung des Bundeslandes und in der Regel eben auch der Baugenehmigung.

Das Nicht-Anzeigen der Fertigstellung ist eine Ordnungswidrigkeit, ebenso die Innutzungnahme ohne die Anzeige und kann jeweils mit einem Bußgeld belegt werden.

Schlechte Beratung und Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeld ...




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