Grundbuch und Schwarzbau


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Abgeschickt von Bostelmann am 01 Maerz, 2011 um 11:30:18

Guten Tag zusammen,
folgende FAllkostellation: Im Grundbuch des Amtsgerichtes M Band 1 Blatt 2 Flurstück 101 ist eingetragen: Gebäude- und Freifläche xxx qm, Musterstraße 13.
Flurstück 102: Gebäude und Freifläche xxx qm Musterstraße 13a.

Beide Gebäude befinden sich im Außenbereich 35 BauGB. Kann man alleine aufgrund der Eintragung den Schluß ziehen, daß es sich um keine Schwarzbauten handelt. Können Schwarzbauten eingetragen sein ?
Kann man von einem Bestandsschutz ausgehen, da beide Gebäude im Grundbuch eingetragen sind ? Das Gebäude Flurstück 101 ist EIn Altbau etwa 1930 erbaut, das Gebäude Flurstück 102 ist ein Neubau etwa 1975 gebaut.

-Kann ein möglicherweise vorhandener Bestandschutz des Altbaus erloschen sein, da es in den letzten Jahren nicht mehr als Wohnhaus sondern als Büro genutzt wurde ? Es ist eine Renovierung und Nutzung als Wohnraum angedacht.

-Kann ein möglicherweise vorhandener Bestandschutz des Neubaus erloschen sein, da das Haus seit fünf Jahren nicht mehr bewohnt wurde, keine Heizung mehr hat und im Keller ein Wassereinbruch zu verzeichnen ist ? Kann die Baubehörde eine Abrißverfügung erlassen, da diese von einer edngültigen Nutzungsaufgabe ausgeht ? Kann der Eigentümer durch Instandsetzungsamßnehmen und Nutzungsaufnahme diese falsche Annahme ausräumen und notfalls im Klageweg gegen die Abrißverfügung obsiegen ?

Für jeden Hinweis bin ich dankbar ! Grüße aus M, Bostelmann





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