Genehmigungsfreiheit


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Abgeschickt von D. Schneider am 03 Mai, 2011 um 16:21:58

Ich bin als Sachverständiger einer Versicheurng tätig. In einer Stadt in Bayern ist der Dachstuhl eines Einzeldenkmals abgebrannt. Hierbei aber nur die Spitze eines Mansarddaches. Das Mansardgeschoss kann stehen bleiben und muss nur saniert werden.
Die Denkmalschutzbehörde der Stadt verlangt eine Baugenehmigung. M.E. ist der Wiederaufbau doch genehmigungsfrei, da der Bestand rekonstruiert wird ohne Abweichung.
Frage: Ab wann handelt sich sowas um eine genehmigungsfrei Sanierung und muss dafür ein Bauantrag gestellt werden?



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