Re: Genehmigungsfreiheit


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 03 Mai, 2011 um 18:30:31:

Antwort auf: Genehmigungsfreiheit von D. Schneider am 03 Mai, 2011 um 16:21:58:

hallo D. Schneider,
nach meinem Kenntnisstand gibt es keine genauen Grenzen.
Einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedarf immer, wer ein Kulturdenkmal zerstören, verändern, instand setzen oder wiederherstellen will.
Der Umfang der genehmigungspflichtigen Maßnahmen an einem Baudenkmal ist weit gefasst. Anstrich- und Putzarbeiten, Fenstererneuerungen und Dacheindeckungen gehören genauso dazu wie Auflagen bei der Reparatur schadhaften Fachwerks.
Die denkmalrechtliche Genehmigung wird gemäß Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler
(Denkmalschutzgesetz - DSchG)im Regelfall für alle gestaltenden Maßnahmen- damit auch (!) für Instandsetzungen an einem Denkmal benötigt.



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