nutzungsänderung


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Abgeschickt von manuel lipps am 19 Mai, 2011 um 19:35:26

hallo zusammen.
meine frage: ist ein nutzungsänderung - von einem neubau - gärtnerei mit verkaufs-büro und sozialräumen,baugenehmigung vom 9.9.2004, rohbauabnahme vom 1.9.2009, in ein verkaufs-büro und WOHNgebäude möglich?
die besonderheit das grundstück liegt im dorfgebiet MD, bebauungsplan vom 22.10.2002 hier unter punkt 1.0 sind im md gartenbaubetriebe unzulässig.
1.ändreung des bebaunungplan vom 24.7.2003 wird die Kräuter-Stauden u. Freidhofsgärtnerei, gebäude mit Büro, Sozial, Verkaufs und Lagerräume und Gewächshäuser genehmigt.
--- eine Wohnbebauung wird ausgeschlossen ---
im zeichnerischen Teil - Zweckbestimmung: Erwerbsgärtnerei, Gebäude mit Büro, Sozial, Verkaufs und Lagerräumen.
Im Internet fand ich nun die Aussage das in einem Mischgebiet eine Ausschluss einer Wohnnutzung nicht einem Mischgebiet entspricht.
Da laut Stadtbaumeister ein Nutzungsänderung laut Bebauungsplan nicht möglich ist soll ich einen Bauantrag auf der Gemeinde stellen. Mein Problem ist jedoch, einzelne Ortschaftsratmitglieder und gleichzeitig Gemeinderatsmitglieder haben ein "Auge" auf mich. Deshalb hätte ich doch gerne im Vorfeld gute Argumente etc. Falls dieser Weg vorgegeben ist.
vielen dank für eure Mühe und in der Hoffnung auf eine gute Antwortung, Manu




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