Nachträgliche Erschließungsgebühr??


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Abgeschickt von Hans-Jörg S. am 26 Mai, 2011 um 13:31:37

Hallo lieber Leser,
bei uns in im beschaulichen Dorf gibts gerade ein großes Problem:
Wir haben vor etwa 15 Jahren unser Haus in einem kleinen Dorf in BaWü erbaut. Das Haus wurde "auf eine Wiese" am Ortsrand erbaut, die im Familienbesitz ist. Es wurde also nicht auf erschlossenem Bauland gebaut. Bei unseren Nachbarn stellt sich die Lage ebenso dar. Die Erschließung wurde von den Parteien zum damaligen Zeitpunkt selber bezahlt. Die "Erschließungsgebühr" wurde gestundet. 15 Jahre nach der ganzen Sache wird nun neben uns ein Neubaugebiet ausgewiesen (inkl. unserem Grundstück?). Im Zuge dessen fordert die Gemeinde auch von uns Erschließungsgebühr von bis zu 20.00€.
Meine Frage ist nun, muss dieser Betrag bezahlt werden und wenn ja, kann man die damaligen Erschließungskosten mit dem geforderten Betrag gegenrechnen?
Gruß & vielen Dank aus dem sonnigen BaWü!!



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