Satellitenschüssel und Lüftungsenden auf Grenzgarage


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Abgeschickt von ralf9000 am 08 Juni, 2011 um 09:43:16

Liebe Experten,

wir bauen gerade in NRW ein EFH mit einer Garage, die bis an die Grenze zum Nachbarn gebaut ist und alle Regularien für eine zustimmungsfreie Bebauung einhält.

Wir wollen unsere SAT-Schüssel gerne auf das Garagendach (Walmdach) aufstellen, würden aber dann wahrscheinlich über die 3m kommen. Ist dies erlaubt?

Ebenso haben wir die Stutzen von Zu- und Fortluft der Lüftungsanlage im Garagendach installieren, die haben natürlich nur eine Höhe von ca. 20cm mehr auf dem Dach.

Beides wäre im 3m-Grenzbereich. Ist dies erlaubt, müssen wir hier irgendetwas beachten?

Grüße und vielen Dank im Voraus,

Ralf



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