Re: Baulast umgehen HILFE


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Abgeschickt von Bauassessor am 06 Juli, 2011 um 14:09:30:

Antwort auf: Re: Baulast umgehen HILFE von N.Steeg am 06 Juli, 2011 um 11:19:58:

Mit dem Vorbauantrag ist vermutlich eine Bauvoranfrage, die zunächst einmal die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit für die Zulässigkeit prüft. Sie ersetzt keinen Bauantrag, aber wenn der Bauvoranfrage zugestimmt wird, kann eine Baugenehmigung nur schwer entsagt werden.

Wenn Sie auf den Unterlagen eine Unterschrift der Nachbarin haben, dass sie bereit ist, eine Baulast zu übernehmen, so ist Sie nun in der Pflicht. Kommt Sie der Eintragung nicht nach, dann müssen Sie sie im Worst Case verklagen - entweder zur Eintragung der Baulast (die sie vertraglich zugesichert hat) oder zur Übernahme der bisher entstandenen Kosten aufgrund der Annahme, dass Sie eine Baugnehmigung erhalten werden...


: das alles macht auch durcheinander und da kann es sein das ich einiges durcheinander werfe, entschuldigung.
: Der Vorbauantrag wurde geprüft und Genehmigt und die Nachbarin hat auch die Grenzbebauung Unterschrieben (3x). In diesem schreiben steht "...erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zu dem geplanten Bauvorhaben und ist darüber hinaus bereit eine Baulast (Bsp.:Abstandsflächenbaulast) zu Übernehmen.
: Und jetzt stellt sie sich dumm.





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