Firsthöhe


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Abgeschickt von 0Ahnung am 03 August, 2011 um 18:56:14:

Für unser Bauvorhaben in einem Neubaugebiet wurde nachträglich durch eine Änderung des Bebauungsplanes die Firsthöhe nach oben verändert. Nun läuft ein Gerichtsverfahren alles wäre rechtsunwirksam meint ein Nachbar. Meine Frage: Durfte die Gemeinde für uns dies ändern? Könen wir von der Gemeinde den Schaden ersetzt bekommen, weil wir im Vertrauen auf die Änderung nicht zurückgebaut haben sondern das Bauvorhaben beendet haben?



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