Re: Firsthöhe


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Abgeschickt von Bauassessor am 04 August, 2011 um 09:40:41:

Antwort auf: Firsthöhe von 0Ahnung am 03 August, 2011 um 18:56:14:

Hallo,

haben Sie eine Baugenehmigung erhalten? Dann durften Sie im Vertrauen auf die Genehmigung auch mit dem Bau beginnen und diesen auch abschließen! Wenn Sie jetzt den Bau gestoppt haben, weil evtl. der Bebauungsplan nichtig ist, heißt es ja nicht, dass damit Ihre Baugenehmigung automatisch unwirksam ist? Oder hat ein Nachbar gegen die Erteilung der Baugenehmigung geklagt? Wenn Sie also den Bau gestoppt haben, obwohl es keinen aktiven Grund (wie eine Klage gegen die Genehmigung) gegeben hat, dann können Sie das nicht der Gemeinde vorwerfen und von ihr Schadensersatz fordern. Wenn aber eine Klage gegen Ihre Baugenehmigung der Grund ist, dann können Sie von der Gemeinde einen Schadensersatz für die Kosten fordern, die Ihnen durch die Umplanungen entstehen. Welche Kosten da aber im einzelnen zu zählen sind (z.B. verlängerte Mietkosten für die alte Wohnung o.ä.), weiß ich nicht.


: Für unser Bauvorhaben in einem Neubaugebiet wurde nachträglich durch eine Änderung des Bebauungsplanes die Firsthöhe nach oben verändert. Nun läuft ein Gerichtsverfahren alles wäre rechtsunwirksam meint ein Nachbar. Meine Frage: Durfte die Gemeinde für uns dies ändern? Könen wir von der Gemeinde den Schaden ersetzt bekommen, weil wir im Vertrauen auf die Änderung nicht zurückgebaut haben sondern das Bauvorhaben beendet haben?





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