Abstandsflächen und GRZ


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Abgeschickt von Johannsen am 10 September, 2011 um 13:45:39:

Hallo Gemeinde,

auf meinem Nachbargrundstück wurde ad hoc ein zweites Wohnhaus erbaut.

Das Haus steht nun auf einer Länge von 11 Metern an meiner Grundstücksgrenze. Ferner hat das Haus eine Höhe von 9,28 Metern (Giebelseitig - zu meinem Grundstück).
Der Abstand zu meiner Einfriedung beträgt 3,02 Meter.

Das zweite auf dem Grundstück befindliche Wohnhaushaus hat die Maße von ca. 9 x 13 Metern.

Wer kann mir sagen, wie man die Abstandsfläche berechnet.
Nach meiner Ansicht müsste das Haus (Holzhaus) weiter weg.

Darüber hinaus wüsste ich gern, wie weit man von der GRZ abweichen kann.
Wir haben eine GRZ-Vorgabe von 0,27.

Wenn ich mir die versiegelte Fläche auf dem betreffenden Grundstück ansehe, wird mir fast schwindelig.

1. Haus 9 * 13
2. Haus 9 * 11
3. Geräteschuppen und Hundezwinger ca. 9 x 4
4. gepflasterte Zufahrt und Carport ca. 25 x 4

Das macht ca. 350 qm.

MfG



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