Re: Abstandsflächen und GRZ


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Abgeschickt von Bolanger am 10 September, 2011 um 20:48:14:

Antwort auf: Abstandsflächen und GRZ von Johannsen am 10 September, 2011 um 13:45:39:

Hallo,

die Berechnung der Abstandsflächen ist in der Landesbauordnung beschrieben. Diese können Sie für Ihr Bundesland im Internet herunterladen. Da steht dann alles drin.

Grüße,

Bolanger

: Hallo Gemeinde,

: auf meinem Nachbargrundstück wurde ad hoc ein zweites Wohnhaus erbaut.

: Das Haus steht nun auf einer Länge von 11 Metern an meiner Grundstücksgrenze. Ferner hat das Haus eine Höhe von 9,28 Metern (Giebelseitig - zu meinem Grundstück).
: Der Abstand zu meiner Einfriedung beträgt 3,02 Meter.

: Das zweite auf dem Grundstück befindliche Wohnhaushaus hat die Maße von ca. 9 x 13 Metern.

: Wer kann mir sagen, wie man die Abstandsfläche berechnet.
: Nach meiner Ansicht müsste das Haus (Holzhaus) weiter weg.

: Darüber hinaus wüsste ich gern, wie weit man von der GRZ abweichen kann.
: Wir haben eine GRZ-Vorgabe von 0,27.

: Wenn ich mir die versiegelte Fläche auf dem betreffenden Grundstück ansehe, wird mir fast schwindelig.

: 1. Haus 9 * 13
: 2. Haus 9 * 11
: 3. Geräteschuppen und Hundezwinger ca. 9 x 4
: 4. gepflasterte Zufahrt und Carport ca. 25 x 4

: Das macht ca. 350 qm.

: MfG





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