Re: Baugenehmigung Grenzbebauung Nachbargespräch


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Abgeschickt von Bauamt am 17 September, 2011 um 21:02:20:

Antwort auf: Baugenehmigung Grenzbebauung Nachbargespräch von elisa am 17 September, 2011 um 16:16:57:

Derartige Situationen sind ohne Kenntnis aller Einzelheiten und der Grundstückssituation schwer bis gar nicht zu beurteilen.

Grundsätzlich kann sich ein Nachbar nicht auf die Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften berufen, wenn er selber die Abstandsflächen nicht einhält. Soweit so richtig.

Aber grundsätzlich heisst auch immer, dass es Ausnhamen gibt. Es hängt also vom Einzelfall ab. Wenn z.B. ein Nachbar in einer hinteren Grundstücksecke mit einer kleinen Hütte zu nah an der Grenze steht, heisst das noch lange nicht, dass er ein Wohnhaus auf seiner Grenze dulden muss.

Außerdem reden wir hier nur von Nachbarrechten ...
Die Bauaufsichtsbehörde schützt nicht nur den Nachbarn sondern auch die Allgemeinheit und damit "gesunde Wohnverhältnisse" im allgemeinen. Wenn durch Ihre Grenzbebeauung das Wohnen auf beiden Seiten stark eingeschränkt wird, kann die Genehmigungsbehörde die Baugenehmigung verweigern, selbst wenn der Nachbarn unterschreiben würde oder sein Abwehrrecht verwirkt hat.

Das ganze aber auch alles unter der Voraussetzung, dass sich die Abstandsflächen nicht überlappen. Auch in so einem Fall, würde die Nachbarzustimmung oder Verwirkung nicht weiterhelfen.

Letztlich ist auch der Brandschutzaspekt der Abstandsflächen zu beachten. Der Schutz von Leben geht vor und kann nicht verwirkt werden.

Wie gesagt, ohne Kenntnis aller Einzelheiten kann man nichts konkretes sagen.


: Hallo,

: ich habe jetzt meinen Bauantrag für eine beidseitige Grenzbebauung mit dem Wohnhaus eingereicht.

: Ein Nachbar hat mir die Unterschrift verweigert. Dieser steht allerdings selbst auf meiner Grenze mit seinem Wohnhaus.

: Obwohl fachliche Quelle mir bestätigt haben, dass ich in diesem Fall keine Zustimmung dieses Nachbarn benötige, sieht das Bauamt das anders.

: Jetzt wollen sie die Nachbarn anschreiben und zum Gespräch aufs Amt bitten, um sie zu überreden/überzeugen.

: Wie kann ich das deuten?? Werden sie mir den Bauantrag ablehnen, wenn die Nachbarn nicht zustimmen?
: 34er Gebiet ohne Bebauungsplan in RLP.

: Örtlich ist Haus-Hof-Bauweise üblich, aber auch offene Bauweise und Doppelhaushälften. Mein Nachbar steht allerdings selbst auf beiden Grenzen mit seinem Wohnhaus und sein Nachbar daneben auch.

: Planungsrechtlich wäre alles ok, unser Haus füge sich gut ein. Mein andere Nachbar wäre einverstanden.

:
: Gruß
: elisa





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