Re: Baugenehmigung Grenzbebauung Nachbargespräch


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Abgeschickt von Surfer am 19 September, 2011 um 09:30:26:

Antwort auf: Re: Baugenehmigung Grenzbebauung Nachbargespräch von Bauamt am 17 September, 2011 um 21:02:20:

Wer sich selbst einen Zahn zieht, der sollte ggfs. auch die Konsequenzen aushalten können.
Wenn Sie hier also soviel selbst machen und der Sache Ihren persönlichen Fehlerstempel aufdrücken, dann kann das auch gewaltig schief gehen. Der von Ihnen beantragte Bauvorbescheid ohne Nachbarzustellung ist nichts wert. Normalerweise kann man den Nachbarn in 50% der Fälle mit der Nachbarzustellung schon in die Fristenfalle bringen. Aber hierrauf können Sie ja offenbar verzichten. Von anderen Tricks ganz zu schweigen. Mittlerweile dürfte auch Ihr Nachbar gut vorbereitet sein. Richtig arm dran ist jetzt das Bauamt, denn die können bei Nichterteilung der beantragten Baugenehmigung nun mit einer Verpflichtungsklage durch Sie rechnen und umgekehrt bei einer Erteilung der Baugenehmigung mit einer Anfechtungsklage durch Ihren Nachbarn. Da ist der Gesprächstermin mit dem Nachbarn lediglich ein erster Versuch für das Bauamt, aus der Lage herauszukommen. Ein anderer Ausweg für das Bauamt wäre Fehler in Ihrem Bauantrag zu finden und aus diesen Gründen abzulehnen oder das ganze zeitlich wegen fehlender Unterlagen zu verschleppen. Im Endeffekt werden aber weder Sie noch Ihr Nachbar noch die Gemeinde noch das Forum hier noch irgendwelche 3 Rechtsanwälte über die Bebaubarkeit entscheiden sondern die zuständige Verwaltungsgerichtsbarkeit in 2 bis 3 Jahren. Und wer sich im Öffentlichen Baurecht schon so äußerst geschickt anstellt der kriegt dann im Baufalle spätestens im Privaten Baurecht bestimmt eins auf die Mütze.

: Derartige Situationen sind ohne Kenntnis aller Einzelheiten und der Grundstückssituation schwer bis gar nicht zu beurteilen.

: Grundsätzlich kann sich ein Nachbar nicht auf die Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften berufen, wenn er selber die Abstandsflächen nicht einhält. Soweit so richtig.

: Aber grundsätzlich heisst auch immer, dass es Ausnhamen gibt. Es hängt also vom Einzelfall ab. Wenn z.B. ein Nachbar in einer hinteren Grundstücksecke mit einer kleinen Hütte zu nah an der Grenze steht, heisst das noch lange nicht, dass er ein Wohnhaus auf seiner Grenze dulden muss.

: Außerdem reden wir hier nur von Nachbarrechten ...
: Die Bauaufsichtsbehörde schützt nicht nur den Nachbarn sondern auch die Allgemeinheit und damit "gesunde Wohnverhältnisse" im allgemeinen. Wenn durch Ihre Grenzbebeauung das Wohnen auf beiden Seiten stark eingeschränkt wird, kann die Genehmigungsbehörde die Baugenehmigung verweigern, selbst wenn der Nachbarn unterschreiben würde oder sein Abwehrrecht verwirkt hat.

: Das ganze aber auch alles unter der Voraussetzung, dass sich die Abstandsflächen nicht überlappen. Auch in so einem Fall, würde die Nachbarzustimmung oder Verwirkung nicht weiterhelfen.

: Letztlich ist auch der Brandschutzaspekt der Abstandsflächen zu beachten. Der Schutz von Leben geht vor und kann nicht verwirkt werden.

: Wie gesagt, ohne Kenntnis aller Einzelheiten kann man nichts konkretes sagen.

:
: : Hallo,

: : ich habe jetzt meinen Bauantrag für eine beidseitige Grenzbebauung mit dem Wohnhaus eingereicht.

: : Ein Nachbar hat mir die Unterschrift verweigert. Dieser steht allerdings selbst auf meiner Grenze mit seinem Wohnhaus.

: : Obwohl fachliche Quelle mir bestätigt haben, dass ich in diesem Fall keine Zustimmung dieses Nachbarn benötige, sieht das Bauamt das anders.

: : Jetzt wollen sie die Nachbarn anschreiben und zum Gespräch aufs Amt bitten, um sie zu überreden/überzeugen.

: : Wie kann ich das deuten?? Werden sie mir den Bauantrag ablehnen, wenn die Nachbarn nicht zustimmen?
: : 34er Gebiet ohne Bebauungsplan in RLP.

: : Örtlich ist Haus-Hof-Bauweise üblich, aber auch offene Bauweise und Doppelhaushälften. Mein Nachbar steht allerdings selbst auf beiden Grenzen mit seinem Wohnhaus und sein Nachbar daneben auch.

: : Planungsrechtlich wäre alles ok, unser Haus füge sich gut ein. Mein andere Nachbar wäre einverstanden.

: :
: : Gruß
: : elisa




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