Re: R�cksichtnahmegebot einseitig? mal wieder ich :-)


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Abgeschickt von elisa am 11 Oktober, 2011 um 00:15:48

Antwort auf: Re: R�cksichtnahmegebot einseitig? mal wieder ich :-) von Bauamt am 10 Oktober, 2011 um 23:32:26:

Mit atypisch meinte ich nicht die Größe meines Grundstückes, sondern dass der Nachbar planungs- und baurechtswidrig dasteht.

Und sich diese Einschränkung für ihn genau deshalb ergibt. Stünde sein Haus in ortsüblicher Lage und ortsüblicher Größe, hätte er keine Beieinträchtigung trotz seiner Grenzbebauung.

Ist eine Grenzbebauung denn auch baurechtswidrig, wenn die Voraussetzungen für die "kann zugelassen werden"- Regelung aus dem §8 Abstandsflächen LbO der RLP Abs. 2 Satz 3 gegeben sind?

Das verstehe ich nicht. Denn sonst wären ja alle Bereiche positiv.

Hier der Lageplan mit eingezeichnetem Haus, Nachbar 1163/2 ist der, der verweigert.

http://www.bau.net/bild.php?f=forum/planung/5066-1-1316614923-1.jpg


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