Beseitigungsanspruch eines Überbaus


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Abgeschickt von Bolanger am 26 November, 2011 um 20:02:49

Hallo,

ich habe da eine Frage zum Beseitigungsanspruch eines Überbaus. Soweit ich weiss kann man die Beseitigung eines Überbaus der Grundstücksgrenze durch einen Nachbarn nur innerhalb einer sehr begrenzten Frist fordern. Wenn also ein Nachbar seit Jahrzehnten eine Garage z.B. 15 cm auf einem fremden Grundstück stehen hat, dann kann der zweite Nachbar nicht quasi willkürlich die Beseitigung der Garage fordern.

Wie sieht es aber aus, wenn der benachteiligte Nachbar den Überbau erst nach 15 Jahren im Rahmen einer Grenzvermessung feststellt?

Oder wie sieht die Situation aus, wenn der benachteiligte Nachbar vorerst den Überbau duldet, Jahre später aber aufgrund eines eigenen Bauvorhabens den überbauten Grund und Boden selbst benötigt?

Vielen Dank,

Bolanger



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