Re: Bauantrag Bearbeitungsfrist


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Abgeschickt von Bauamt am 27 November, 2011 um 23:30:54:

Antwort auf: Re: Bauantrag Bearbeitungsfrist von elisa am 27 November, 2011 um 23:03:01:

Sind denn 3 Monate vergangen, nachdem die fehlenden Unterlagen (zügig) nachgereicht wurden ?


: Der Bauantrag ist vollständig, die Unterlagen, die nach Einreichung angefordert wurden, sind zügig nachgereicht worden.

: Alle Anhörungen sind durchgeführt. Bei Anhörung der Bauherren wurde ein Ultimatum gesetzt: entweder Umplanen oder Ablehnung kassieren.

: Die Bauherren haben daraufhin schriftlich um die Ablehnung gebeten, das war vor 5 Wochen.

: Telefonisch wurde die Ablehnung vor 3 Wochen durch den Sachbearbeiterin bestätigt und gesagt, dass die Ablehnung versendet wird. Aber bis heute nichts da!

:
: : Selbstverständlich bekommt man durch eine Untätigkeitsklag keine rechtswidrigen Genehmigungen "geschenkt".
: : So eine Rechtsfolge wäre ja fatal für alle Nachbarn und sonstigen Betroffenen.

: : Sie können aber durchaus eine Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung einreichen.

: : Aber eine Gegenfrage, ist denn der Bauantrag vollständig und fehlerfrei ? Hat das Bauamt noch etwas angefordert ?

: :
: : : Vielen Dank für Die Antwort!

: : : Diese Erfolgsaussicht einer Untätigkeitsklage, bezieht sie sich darauf, dass das Bauamt dann tätig werden muss, oder heisst dass man gute Chancen hat, die Genehmigung zu bekommen??

: : : Kann es denn sein, dass das Bauamt gar keinen Bescheid erlassen will, weil es so oder so in ein Klageverfahren verwickelt wird? Also somit die Entscheidung einfach den Verwaltungsinstanzen überlassen will?

: : : : 3 Monate nachdem der Bauantrag vollständig und fehlerfrei eingereicht wurde hat eine Untatigkeitsklage Aussicht auf Erfolg.

: : : : : Hallo,

: : : : : wie ist es, wenn das Bauamt mit Ablehnung droht, aber den Ablehnungsbescheid einfach nicht rausrücken will, und den Bauherrn immer und immer wieder zum Umplanen unter Druck setzt??

: : : : : Sogar dann nicht, wenn der Bauherr schon schrfitlich um einen Bescheid gebeten hat, egal ob positiv oder negativ, und klar gestellt hat, dass er nicht umplanen wird.

: : : : : Gibt es eine Frist, bis wann das Bauamt auf jeden Fall einen Bescheid erlassen muss??





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