Re: Klage gegen Ablehnung Bauantrag


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Abgeschickt von Theo am 30 November, 2011 um 15:52:55:

Antwort auf: Klage gegen Ablehnung Bauantrag grundsätzlich aussichtslos? von elisa am 30 November, 2011 um 10:03:15:

Aus meiner Zeit beim Rechtsamt einer größeren deutschen Stadt kann ich Ihnen sagen, dass wenn Sie als Jurist eine Vielzahl von gewonnenen Fällen wollen, dann müssen Sie dort arbeiten und die genannten 90 % Erfolgsquote ist dort schon annähernd richtig. Aber in Ihrem Fall, den Sie weiter unten schon geschildert haben, da wäre längst eine Entscheidung im Briefkasten, wenn die Sache so klar und eindeutig wäre. Das ist eine der Sachen, wo keiner als Sachbearbeiter gerne drangeht. Ich würde sagen die Chancen stehen ohne Details immer 50:50 bei sowas. Wenn die 3 Monate rum sind und Sie nur immer mit dem Anwalt drohen ohne dass dort jemals ein solcher Akteneinsicht nimmt, dann wird der liebe Sachbearbeiter das auch merken und eher gegen Sie entscheiden, weil er annimmt Sie werden das schon fressen. Naja meine Meinung mal sehen was die anderen sagen!

: Hallo,

: ist eine Klage gegen das Bauamt grundsätzlich hoffnungslos??

: Wenn es fachliche Meinungen für und gegen Erfolg gibt, aber manche sagen, dass eine Enscheidung des Bauamtes nur sehr selten revidiert wird, hat das Gewicht oder sollte man sich nicht einschüchtern lassen?

: Wenn der BA-Sachbearbeiter der Meinung ist, dass ein Widerspruch gegen die Abehnung ja zu 90% sowieso keine Chance habe, sollte man dem Gewicht beimessen oder sich nicht beirren lassen?

: Mir geht es darum, ob es GRUNDSÄTZLICH KEINEN Sinn macht, die Baugenehmigung zu erklagen, weil man sie sowieso nicht bekommen wird.




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