Wärmedämmung GRZ Bestandsbau


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Abgeschickt von Michael am 19 Dezember, 2011 um 23:04:01

Wir haben derzeit ein laufendes Baugenehmigungsverfahren für einen Anbau. Im Lageplan wurde am bestehenden Haus eine zusätzliche Wärmedämmung vermerkt, welche laut Fläche, einer 8cm Dämmung entspricht.

Nun haben wir festgestellt, dass mit den 8cm Dämmung nicht die EnEv09 eingehalten werden kann und wir würden (da wir umfangreiche Umbauarbeiten auch am Bestandsobjekt durchführen) dort gleich auch auf den EnEV Standard erfüllen wollen.

Meine Frage ist nun, gelten die 8cm Dämmung als Perimeterdämmung, oder wird auch eine Wärmedämmung die nicht den Boden bzw. nicht bis zum Erdboden reicht, zur Grundfläche hinzugezogen?

Im Internet fand ich folgende Bemerkung: "Wenn die Dämmung bis zum Boden bzw. UK Erdgeschoss reicht, wird die Fläche in die Grundfläche (überbaute Fläche) einbezogen und überschreitet damit die zulässige Grundfläche. Die Berechnung der Grundfläche ergibt sich aus der DIN 277 bzw. der jeweiligen Landesbauordnung."

Ist das so korrekt? Sprich könnte ich 8cm Perimeterdämmung und sagen wir 12cm Dämmung normale Dämmung machen? Das geplante WDVS ist gut 80-90cm über OK Erdboden.

Danke im Voraus!



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