Re: Bauantrag u.a. wg. Bauflucht abgelehnt, hier der Lageplan!!


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Abgeschickt von Bauassessor am 04 Januar, 2012 um 10:51:09:

Antwort auf: Re: Bauantrag u.a. wg. Bauflucht abgelehnt, hier der Lageplan!! von elisa am 04 Januar, 2012 um 00:10:19:

Hallo,

Ermessen einer Behörde bedeutet, dass sie einer Abweichung o.ä. zustimmen KANN (nicht muss). Und das kann sie, wenn sie ausreichend Gründe dafür hat, dass z.B. eine andere Lösung nicht möglich wäre. In Ihrem Fall gibt es aber eine andere, wenn auch nicht schöne Lösung.

Für mich ist die ganze Sache ein klassischer Fall von "nicht ausreichend informiert, wenn man bauen will". Ob das nun aufgrund mangelnder Beratung (z.B. durch einen Architekten) oder aus mangelnder Vorkenntnis Ihrerseits passiert ist, kann ich natürlich nicht sagen, aber wenn Sie das, was Sie heute wissen, vor dem Kauf gewusst hätten, hätten Sie bestimmt anders entschieden (zumindest den Kaufpreis niedriger verhandelt)...

Gruß,

Bauassessor


: @ Bauamt:

: Danke für Ihren Beitrag!

: In der Kommentierung zur LBauO RLP von Jeromin heisst es bei "Abweichungen im Einzelfall", dass die Interessen der Grundstückseigentümer sorgfältig gegeneinander abgewogen werden müssen, und dies im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde steht.

: Die Vorraussetzung für die Entscheidung im Einzelfall sei eine vorhandene Nachbarbebauung, die nicht mit den prägenden Merkmalen der Umgebungsbebauung gm § 34 BauGB übereinstimmt.

: Und dann kommt meiner Meinung nach der entscheidende Satz:

: "Die hierdurch entstandenen Verhältnisse würden im Widersprch zu den Zielen der Abstandsflächenregeln stehen."

: Theoretisch dürften doch dann gerade in unserem Fall keine Abstandsflächen gefordert werden oder??





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