Re: Bauantrag u.a. wg. Bauflucht abgelehnt, hier der Lageplan!!


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Abgeschickt von elisa am 04 Januar, 2012 um 00:10:19

Antwort auf: Re: Bauantrag u.a. wg. Bauflucht abgelehnt, hier der Lageplan!! von Bauamt am 03 Januar, 2012 um 23:19:38:

@ Bauamt:

Danke für Ihren Beitrag!

In der Kommentierung zur LBauO RLP von Jeromin heisst es bei "Abweichungen im Einzelfall", dass die Interessen der Grundstückseigentümer sorgfältig gegeneinander abgewogen werden müssen, und dies im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde steht.

Die Vorraussetzung für die Entscheidung im Einzelfall sei eine vorhandene Nachbarbebauung, die nicht mit den prägenden Merkmalen der Umgebungsbebauung gm § 34 BauGB übereinstimmt.

Und dann kommt meiner Meinung nach der entscheidende Satz:

"Die hierdurch entstandenen Verhältnisse würden im Widersprch zu den Zielen der Abstandsflächenregeln stehen."

Theoretisch dürften doch dann gerade in unserem Fall keine Abstandsflächen gefordert werden oder??




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