Re: Bauantrag u.a. wg. Bauflucht abgelehnt, hier der Lageplan!!


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Abgeschickt von Bauamt am 03 Januar, 2012 um 23:19:38:

Antwort auf: Re: Bauantrag u.a. wg. Bauflucht abgelehnt, hier der Lageplan!! von elisa am 03 Januar, 2012 um 20:59:41:

Eine fehlerhafte Begründung würde Ihnen nur dann etwas helfen, wenn das Ergebnis auch falsch wäre.

Wenn aber das Ergebnis der Prüfung (=die Ablehnung des Bauantrages) aus anderen Gründen rechtmäßig war, hilft es Ihnen nicht weiter.

Aus meiner Sicht ist es völlig unerheblich, wann die Nachbarn was genau gebaut haben, solange Ihr Bavorhaben objektiv gegen baurechtliche Vorschriften verstößt (Abstandsflächen oder ggf. Bauplanungsrecht).

Das grundlegene Prinzip, dass Abstandsflächen eines Bauvorhaben auf dem Baugrundstück liegen müssen, hängt eben gerade nicht von baulichen Anlagen des Nachbarn ab.
Und nur weil ein Nachbar evtl. etwas falsch gemacht hat, darf man es noch lange nicht ebenfalls falsch machen (Grundsatz: keine Gleichheit im Unrecht).

Der Umstand, dass ein Nachbar, der rechtswidrig etwas gebaut hatte, sich eventuell nicht mehr gegen ein ebenfalls rechtswidrig errichtetes Gebäude wehren kann, hilft Ihnen hier nicht weiter, da in diesem Fall ja bereits eine Behörde die Genehmigung verweigert. Und eine Behörde kann aus guten Grund seine sicherheitsrechtlichen Befugnisse nicht verwirken, ganz egal was in der Vergangenheit alles falsch gelaufen ist.
Es ist schlicht Aufgabe der Baubehörden Fehlentwiclungen zu stoppen bzw. zu vermeiden; unabhängig davon, warum es in der Vergangenheit zu solchen Fehlentwicklungen gekommen ist.

: Also in der Bergündung steht über den nachbarlichen Grenzbau nur Folgendes:

: "Dieses Gebäude wurde offenbar wegen der Schmalheit des Grundstückes im Jahre 1958 beidseits grenzständig genehmigt.

: Dieser Bauweise hatten die damaligen Nachbarn zugestimmt."

: Das ist aber so gar nicht wahr!! Da stand nämlich ursprünglich ein anderes Gebäude, Baujahr 1927, das war nur eingeschossig und viel kleiner.

: Um es kostengünstiger zu halten, wurde dieses aufgestockt und angebaut zu einem jetzt 15m langen und mind. 11 Meter hohen Wohnhaus. Auf unserer Seite sogar 3-stöckiges.

: Würde das alles im Widerspruchsverfahren denn nicht geprüft?? Ich meine, das ist ja eine Rechtfertigung des Mißstandes mit falschen Angaben.





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