Re: Bauantrag u.a. wg. Bauflucht abgelehnt, hier der Lageplan!!


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Abgeschickt von elisa am 03 Januar, 2012 um 20:59:41

Antwort auf: Re: Bauantrag u.a. wg. Bauflucht abgelehnt, hier der Lageplan!! von Mantelweg am 03 Januar, 2012 um 18:28:07:

Also in der Bergündung steht über den nachbarlichen Grenzbau nur Folgendes:

"Dieses Gebäude wurde offenbar wegen der Schmalheit des Grundstückes im Jahre 1958 beidseits grenzständig genehmigt.

Dieser Bauweise hatten die damaligen Nachbarn zugestimmt."

Das ist aber so gar nicht wahr!! Da stand nämlich ursprünglich ein anderes Gebäude, Baujahr 1927, das war nur eingeschossig und viel kleiner.

Um es kostengünstiger zu halten, wurde dieses aufgestockt und angebaut zu einem jetzt 15m langen und mind. 11 Meter hohen Wohnhaus. Auf unserer Seite sogar 3-stöckiges.

Würde das alles im Widerspruchsverfahren denn nicht geprüft?? Ich meine, das ist ja eine Rechtfertigung des Mißstandes mit falschen Angaben.





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