Abgeschickt von Bauamt am 13 Februar, 2012 um 17:55:42:
Antwort auf: Nutzungsänderung von Markus.B am 13 Februar, 2012 um 12:12:24:
Die Frage ergibt für mich keinen Sinn.
Um welche Nutzung soll es gehen ?
Man kann im Grundbuch ein Nutzungsrecht für einen Dritten eintragen (Dienstbarkeit). Aber Nachbar B will ja offensichtlich das Grundbuch für sein eigenes Grundstück ändern. Was hat das mit Nachbar A zu tun ?
Auch inhaltlich verstehe ich den Sachverhalt nicht. Soweit die Nutzung baulicher Anlagen nach dem öffentlichen Baurecht gemeint ist, ist das Grundbuch irrelevant.
: Hallo,
: hier meine Frage:
: Nachbar A hat vor eine Garage mit den Maßen L:13mxB:7mxH3,5m an die Grundstücksgrenze seines Nachbarn B zu bauen. Da er länger als 9m baut benötigt er die Zustimmung seines Nachbarn B. Dieser will im Gegenzug eine Nutzungsänderung für sein Grundstück im Grundbuch festhalten wenn er der Garage von Nachbar A zustimmt. Was kann Nachbar B damit alles machen? Was bedeutet dies für Nachbar A?
: Gruß Markus B.