Re: Terrassenerweiterung = Vergrößerung Wohnfläche?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Mai, 2012 um 15:09:13

Antwort auf: Re: Terrassenerweiterung = Vergrößerung Wohnfläche? von oberh am 08 Mai, 2012 um 12:34:42:

Hallo Olaf

: Dies ist so nicht korrekt - s. §1 Satz 1.

Den Hinweis verstehe ich nicht. Soweit auf die WoFlV verwiesen wird, steht dort doch nicht, dass es noch andere Definitionen gäbe. Die DIN 283 gilt bereits seit Jahrzehnten schlicht nicht mehr. Dass im Rahmen von Prozessen durchaus auf die damalige Berechnungsgrundlagen, die sich im Übrigen kaum von der WoFlV unterscheiden, zurückgegriffen wird, wirkt sich auf die geltenden Definitionen nicht aus. Aktuell kenne ich keine Verwendung des Begriffes "Wohnfläche" außerhalb der verwiesenen WoFlV. Für Hinweise auf weitere (gültige) Definitionen wäre ich aber durchaus dankbar.

: Dort in der Verordnung wird z.B. auch der Begriff der Terrasse benutzt, für die es aber keine Definition gibt.
: Wenn aber eine Fläche als solche nicht "definiert" werden kann - wie kann sie da angesetzt werden?

Auch hier habe ich Schwierigkeiten nachzuvollziehen, welchen Bezug das zur Frage nach der Anrechnung auf die Wohnfläche hat. Die WoFlV beschreibt verschieden Formen der einer Wohnung zugeordneten Freibereiche, die anteilig auf die Wohnfläche angerechnet werden dürfen. Da es eine Aufzählung ist und die Terrasse als landläufig verständlicher Begriff hat es in meiner bisherigen Erfahrung noch keine Abgrenzungsprobleme ergeben.


: In meinem mir bekannten Fall schwankt der SV gerade vor Gericht hin und her zw. Terrasse - Loggia - Balkon - um seine Ansätze zu rechtfertigen.

: Gerichtliche Auseinandersetzungen enden immer als Einzelfallentscheidungen, deren Gewichtung auf der Ortsüblichkeit beruhen.
: So kann z.B. sehr wohl die außer Kraft getretene DIN 283 zur Berechnung der Wohnfläche herangezogen werden.

:
: LG
: Olaf




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