Re: Duldungsbaulast im Neubaugebiet


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Abgeschickt von Bauamt am 12 Juli, 2012 um 20:26:02:

Antwort auf: Duldungsbaulast im Neubaugebiet von claudia am 12 Juli, 2012 um 10:27:09:

Nachdem Sie anscheinend eine Rechtspflicht trifft die Baulast zu übernehmen, wäre es doch recht merkwürdig, wenn ein Dritter dafür die Kosten tragen müsste.
Der Dritte kann sich immerhin schlicht zurücklehnen und abwarten, während Sie ja rechtlich verpflichtet sind ....

Rechtliche Hintergründe zu der Problematik sind mir aber nicht bekannt.

: Wir sind vor 3,5 Jahren in einem Neubaugebiet ein Haus gebaut. Jetzt ist dem Bauamt aufgefallen, dass wir eine Duldungsbaulast zugunsten eines Kalksandsteinwerkes in unserer Nähe noch nicht unterschrieben haben. Wir werden wohl auch nicht umherkommen, weil es so im Bebauungsplan festgelegt ist. Die Frage ist, wer zahlt die Gebühr von 180,-€. In der Regel doch wohl der Begünstigte, also die Kalksandsteinwerke. Die Kostenfrage ist im Bebauungsplan nicht erwähnt. Ich weiß wohl, dass andere Bauherren die Gebühr bezahlt haben. Wie verhalte ich mich?
: Nächste Woche haben wir einen Termin beim Bauamt, wie soll ich mich verhalten?
: LG
: Claudia





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