Abgeschickt von Lukas Kamps am 18 August, 2012 um 20:16:48
Frage: Person A möchte eine Terassenüberdachung in NRW bauen.Darf eine Terassenüberdachung mit der Größe ca.4,5m *5,5m die die Abstandsfläche zum Nachbar einhält die Baugrenze nach hinten überschreiten?????Land NRW......oder braucht Person A zwingend die Unterschrift vom Nachbarn wegen der Baugrenzüberschreitung.....
eigentlich sind Terassenüberdachungen doch untergeordnete Bauteile...
mfg
Lukas