Haus Zuwegung Baulast Dienstbarkeit


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Abgeschickt von mondzicke am 27 November, 2012 um 21:19:54:

Hallo, ihr zusammen. Heute habe ich ein echtes Problem im Briefkasten gehabt und zwar habe ich ein ales Haus geerbt mit eigener Zuwegung. Dies Zuwegung wird von zwei dahinterliegenden Häusern seit 70 Jahren ohne Baulast und ohne Grunddienstbarkeit mitbenutzt und stellt deren einzigen Weg dar. Nun soll eins der Häuser komplett abgerissen werden zwecks Neubau eines deutlich größeren Hauses und ich soll den neuen Eigentümern nun eine Baulast bewilligen. Muss ich dies ? Berechtigt eine Notwegerecht zum Neubau ? Was sollte ich tun? Danke sehr...



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