Abgeschickt von Juchri am 07 Dezember, 2012 um 19:09:15
Antwort auf: Re: Was bedeutet von Juchri am 07 Dezember, 2012 um 19:04:10:
hier der Absatzt aus dem ebauungsplan:
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
1.1.1 Allgemeine Wohngebiete WA 7 und WA 8 (§ 4 BauNVO)
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA 7 und WA 8 sind folgende Einrichtungen, die nach § 4 Abs. 2 BauNVO zugelassen werden können, nach § 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 31 Abs. 1 BauGB n i c h t Bestandteil des Bebauungsplanes:
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Folgende Einrichtungen, die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden können, sind nach § 1 Abs. 6 BauNVO i.V.m. § 31 Abs. 1 BauGB n i c h t zulässig:
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
Anlagen für Verwaltungen,
Gartenbaubetriebe,
Tankstellen.