Re: Was bedeutet


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Abgeschickt von Bolanger am 07 Dezember, 2012 um 19:59:39:

Antwort auf: Re: Was bedeutet von Juchri am 07 Dezember, 2012 um 19:09:15:

Ja was soll das denn? Da steht, dass Einrichtungen für gesundheitliche Zwecke zulässig sind. Da gibt es doch dann gar nichts mehr drüber nachzudenken...

Gruß,

Bolanger

: hier der Absatzt aus dem ebauungsplan:
: Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
: 1.1.1 Allgemeine Wohngebiete WA 7 und WA 8 (§ 4 BauNVO)
: Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA 7 und WA 8 sind folgende Einrichtungen, die nach § 4 Abs. 2 BauNVO zugelassen werden können, nach § 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 31 Abs. 1 BauGB n i c h t Bestandteil des Bebauungsplanes:
:  Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
: Folgende Einrichtungen, die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden können, sind nach § 1 Abs. 6 BauNVO i.V.m. § 31 Abs. 1 BauGB n i c h t zulässig:
:  sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
:  Anlagen für Verwaltungen,
:  Gartenbaubetriebe,
:  Tankstellen.





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