Abnahme - Sicherheitseinbehalt


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Abgeschickt von Jutta Herrmann am 29 April, 2005 um 10:09:30

Hallo Forum:
Folgende Situation: Wir stehen kurz vor der Abnahme unseres neuen Haus. Vom Bauträger steht noch der Beweis aus, dass ein von uns gerügter Mangel, nicht besteht. Dazu muss ein Gutachten her, um das sich der Bauträger auch kümmern will, da er ja die Beweislast hat. Dazu zwei Fragen:
1. Müssen wir den Gutachter zahlen, falls sich herausstellt, dass kein Mangel vorliegt?
2. Der Bauträger wird das Gutachten nicht mehr vor der Abnahme erstellen lassen. Können wir, einen sog. Sicherheitseinbehalt (vertraglich nicht geregelt) im Abnahmeprotokoll geltend machen (immerhin könnte es sich ja herausstellen, dass der Mangel besteht und wir ein Nachbesserungsrecht haben. Wenn ja, wieviel können wir einbehalten? (Da es sich um einen Schallschutzmangel handelt, kann die Beseitigung u.U. teuer werden)Freue mich über jede Anwort. Danke.





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