Vereinigungsbaulast und GRZ


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Abgeschickt von ASDBau am 08 Januar, 2013 um 19:36:19

Ausgangssituation:
Der Eigentümer zweier nebeneinanderliegender Grundtücke möchte diese effiziert bebauen.
Wie verhält sich dabei die Bebaubarkeit dieser hinsichtlich der zulässigen Grundflächenzahl.

Beispiel:
Grundstück A: 1000 m²
Grundstück B: 500 m²

zulässige GRZ nach B-Plan: 0,4
(Baufenster sei ausser Betracht)
(Flurstücke in BW)


Frage:
Ist es durch die Eintragung einer Baulast beim Bauamt, zu Gunsten des einen und zu Lasten des anderen Grundstücks, somit möglich nur auf einem von diesen ein Gebäude mit insgesamt 600 m² Grundfläche zu errichten? Nicht in der Mitte der Grundstücke!
Ist soetwas üblich oder bedarf es hierfür unbedingt einer Vereinigung/Verschmelzung (im konkreten Fall nicht möglich, da die Grundstücke unterschiedlich belastet sind) der Grundstücke?



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