Rohbaufertigstellung


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Abgeschickt von Bauinteressierter am 06 Mai, 2013 um 10:15:05

Ich habe mal eine allgemeine Frage zur Fertigstellung eines Hauses. Gibt es eine Möglichkeit, einen Bauherrn zu verpflichten, sein Haus fertig zu stellen? Vielleicht über gemeiderechtliche Vorschriften über das Ortsbild oder gibt es sogar Vorschriften dazu im Baugesetz oder einer Bauordnung? Gibt es hier auch Unterschiede, bezogen auf das Alter des Rohbaus ( z.B. 5 Jahre älter Rohbau oder 20 Jahre alter Rohbau). Es geht mir hierbei um Rohbauten (Außenwände stehen, Dach drauf, Fenster drin, kein Innenausbau, unangelegte verwucherte Aussenanlage, nicht verputzt) die noch nicht bezugsfertig sind und wo noch nie jemand drin gewohnt hat und an welchen seit Errichtung des Rohbaus keine weiteren Baumaßnahmen mehr durchgeführt wurden. Wäre toll, wenn sich jemand damit auskennt.



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