Frage zur Verantwortlichkeit


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Abgeschickt von Christian am 21 Mai, 2013 um 14:36:02

Hallo zusammen,

ich habe vor ca. 3 Jahren ein denkmalgeschütztes Haus gekauft.

Die Unterlagen, die meinem Kauf zu Grunde lagen waren ein Gutachten, in dem mehrere Nutzungseinheiten Wohnungen, Geschäftsräume usw. angegeben waren und die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis. In dieser waren keine Baulasten eigetragen.

Nun habe ich einfach angefangen, die Wohnungen, die laut Gutachten in dem Haus vorhanden sind (und auch schon als solche genutzt wurden) zu renovieren und zu vermieten. Bauliche änderungen habe ich nicht vorgenommen.

Nun möchte ich Anfangen und einige entkernte Bereiche sanieren, und weitere Wohneinheiten nutzbar machen bzw Geschäftsräume in Wohnraum umnutzen.

Nach meinem Kontakt mit dem Bauamt bin ich nervlich einwenig angegriffen, da laut auskunft des Sachbearbeiters der Bestandsschutz verfallen ist (Ich habe aber eine Bestätigung, dass die nutzung nur 2 Jahre und 10 Monate unterbrochen war). Ausserdem soll mein Vorbesitzer angeblich vieles ohne Genehmigung gebaut haben. Somit sind angeblich nicht genehmigte Nutzungen in dem Gebäude vorhanden.

Meine Frage:
Gehören solche Informationen (die ja definitiv eine Wertminderung darstellen ) nicht in ein Gutachten?

Sollten solche Dinge wie z.b. Nicht erfolgte Bauabnahmen, nicht genehmigte Umbauten usw. nicht im Baulastenverzeichnis stehen?

Ich bin vollkommen Ratlos, wie das passieren konnte.
Ich habe das Gefühl dass man mich offenen Auges ins Messer hat rennen lassen.

Hat hier jemand eine Idee, ob sich hier evtl rechtliche Schritte lohnen könnten? Und wenn ja, gegen wen? Verkäufer? Gutachter? Landkreis?

Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
Christian



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