Fragestellungen Gebietscharakter Nds.


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Abgeschickt von Pille am 29 Mai, 2013 um 12:24:06

Hallo zusammen!

Fragestellungen / Annahmen fürden folgenden fiktiven Fall:
Angenommen in einem Gebiet ohne B-Plan wurde eine Anlage für gesundheitliche Zwecke genehmigt. Angenommen die Anlage ist aus Sicht der Anwohner nicht gebietsverträglich. Frage 1: Muss der Gebietscharakter (bspw. allgemeines Wohngebiet) bei der Genehmigung geprüft werden bzw. muss bei Ermessensausübung zur Gebietsverträglichkeit unabhängig vom nicht vorhandenen B-Plan ein Gebietscharakter festgestellt werden ( wir nehmen in diesem Zusammenhang weiter an, dass eine Bauvoranfrage im Vorfeld vor Bescheiderstellung zurückgezogen wurde und damit die abschliessende Feststellung eines Gebietscharakters vermieden wurde)? Frage 2, sofern die Prüfung durch die genehmigende Behörde erforderlich ist: Müsste die genehmigende Behörde bei der Beurteilung des Gebietscharakters die Art der baulichen Nutzung in der Umgebung des geplanten Baukörpers heranziehen?

Besten Dank im Voraus
Pille



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