Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Juli, 2005 um 13:37:48
Antwort auf: Sichtschutzzaun an öffentlichen Weg von Rainer Lang-Ae am 28 Juli, 2005 um 10:34:18:
Grundsätzlich gehört ein solcher Zaun zu den "genehmigungsfreien Vorhaben". Im Rahmen eines Bebauungsplanes können allerdings Auflagen vorliegen, die die Ausgestaltung der Einfriedungen vorschreiben.
: Guten Tag,
: kann die Errichtung eines Sichtschutzzaunes (180 cm hoch) entlang eines öffentliches Weges ca. 15 m lang auf dem eigenen Grundstück verwehrt werden ? Sind für die Errichtung eines solchen Zaunes Genehmigungen einzuholen (Nordrhein-Westfalen) ?
: Danke und Gruss
: R.Lang-Ae