Re: Wohnraumberechnung


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Abgeschickt von Jonas am 17 November, 2005 um 14:15:41

Antwort auf: Re: Wohnraumberechnung von Dirk Baumeister am 15 November, 2005 um 19:07:27:

Hallo !

Das ist jetzt §43,Abs 5 der II Berechnungsverordnung (hoffe ich jedenfalls)
Da fehlt auf einmal wieder der Raumbereich 1 - 2m unter Treppen. Eigenartig... Warum wurde eigentlich in der neuen Wohnflächenverordnung dieser Raum unter Treppen komplett gestrichen ???

§43.5:
Zu den errechneten Grundflächen sind hinzuzurechnen die Grundflächen von
1. Fenster- und offenen Wandnischen, die bis zum Fußboden herunterreichen und mehr als 0,13 Meter tief sind,
2. Erkern und Wandschränken, die eine Grundfläche von mindestens 0,5 Quadratmetern haben,
3. Raumteilen unter Treppen, soweit die lichte Höhe mindestens 2 Meter ist.




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