Re: Wohnraumberechnung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 November, 2005 um 19:07:27

Antwort auf: Wohnraumberechnung von Jonas am 15 November, 2005 um 17:03:28:

So nebelig finde ich die Sache nicht. Wenn Sie "Wohnflächen" berechnet haben, dann können diese nur nach der II. Berechnungsverordnung ermitteln sein, da es den Begriff "Wohnfläche" in der DIN 277 gar nicht gibt. In diesem Fall zählt die Treppenfläche nicht zur Wohnfläche, wohl aber der Teil unter der Treppe im UG, der eine lichte Höhe über 2,00 m hat und der Teil mit einer lichten Höhe von 1,00 - 2,00 m zur Hälfte. Die Fläche mit einer lichten Höhe unter 1,00 m bleibt, wie auch bei Dachgeschossen, unberücksichtigt.

Sollten Sie in dem Mietvertrag nur von Wohnungsfläche oder andere (nebulöse) Begriffe verwendet haben und in der Flächenaufstellung erwähnt sein, wonach die Flächen ermittelt sind (also z. B. DIN 277) dann können nach diesen Regeln auch die Treppenflächen (als Verkehrsflächen) in Ansatz gebracht werden. Allerdings ist die DIN 277 für Wohnräume äußerst ungewöhnlich.

Im übrigen ist ein Loch (Treppenloch OG) ja keine Fläche, sodaß es doch recht einleuchtend ist, dass dieses von der Wohnfläche abzuziehen ist.

: Hallo zusammen!

: Ich habe gerade eine Diskussion mit meinem Mieter, inwieweit die Grundfläche einer Treppe mit zur Wohnfläche zählt, oder nicht.
: Der Mietvertrag ist vom Jan 2003, also gilt auch die neue Wohnflächenverordnung von Anfang 2004 noch nicht.
: Vor dieser Zeit der WoFIV gab es einen Berechnungsnebel aus der 2. Berechnungsverordnung, der DIN 277 und der DIN 283. Selbst der BGH äußert sich zu dieser Vor-Zeit schwammig ("erscheint denkbar...")
: Und nun ? Nach meinem bescheidenen Verständnis ziehe ich ja schon das Treppenloch im OG von der Wohnfläche ab. Dazu noch die gesamte Grundfläche im UG ?? In den alten Verordnungen gibt es Hinweise auf anteilige Anrechnungen für die Flächen unter Treppen (1m,2m)
: Weiß jemand genaueres ?

: Gruß

: Jonas





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