Re: Erschließungsgebühr


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Erich Bauer am 16 Februar, 2006 um 22:30:50

Antwort auf: Erschließungsgebühr von Peter Grau am 16 Februar, 2006 um 15:55:37:

: Ist es richtig, dass eine Gemeinde nach 7 Jahren Erschließungsgebühren für einen Fußweg verlangen kann, obwohl dieser Fußweg in der Planung schon ausgwiesen, aber bisher nicht gepflastert wurde.
: Im Kaufvertrag steht, dass durch die damalige Zahlung alle Erschließungsgebühren bezahlt sind. In welchem Gesetz ist dies verankert?

Für eine nicht endgültig hergestellte Erschließungsanlage kann keine Beitragspflicht entstehen. Oder geht es hier um etwas ganz anderes?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]