Re: Messestand = bauliche Anlage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 April, 2007 um 06:30:57

Antwort auf: Messestand = bauliche Anlage von Michael Brückmann am 29 April, 2007 um 18:34:27:

: Hallo,

: Gilt ein Messestand als Bauliche Anlage im Sinne der Muster Bauordnung MBO ?

: Text aus der MBO:
: §2 Abs. 1
: "Bauliche Anlagen sind mit dem erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen."
: => ein Messestand wohl nicht !

: "eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt
: beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden"
: => ist das für einen Mesestand zutreffend ??

: "Bauliche Anlagen sind auch
: 1. Aufschüttungen und Abgrabungen,
: 2. Lagerplätze, Abstellplätze und Ausstellungsplätze,[...]"

: => Ausstellungsplätze = Ausstelungsstände = Messestande ???

: Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar

: Mit freundlichen Grüßen

: Michael

Worin weicht der Messestand denn der Def. 1 ab? Aus Bauprodukten besteht er doch wohl und auf dem Boden stehen wird er ja wohl auch. Lediglich als Einbau in eine größere bauliche Anlage (Messehalle) und Bestandteil einer Veranstaltung, die z. B. auf einen Zeitraum von in der Regel etwa einer Woche begrenzt ist, kommt ein Verzicht auf die Anwendung der Bauordnung in Frage. Grundsätzlich würde ich jedoch erstmal davon ausgehen, dass es sich um bauliche Anlagen handelt.



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