Re: Doppelte Straßenbaukosten zulässig ??? (SH)


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Abgeschickt von Detl am 09 Juli, 2007 um 09:29:27

Antwort auf: Re: Doppelte Straßenbaukosten zulässig ??? (SH) von Erich Bauer am 06 Juli, 2007 um 21:03:59:

Nach endgültiger Fertigstellung obliegt die Unterhaltspflicht der Straße (hier Wohngebiet in SH) der Gemeinde. Diese hat nachweislich nicht stattgefunden. Wie kann dann argumentiert werden, wenn die Straße in den vergangenen 35 Jahren durch von der Gemeinde neu genehmigter Baugebiete und den damit verbundenen Baustellenverkehr "abgängig" geworden ist?
Zählt nicht das Verursacherprinzip?
VG Detl





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