Re: Wohnflächenverordnung- Auslegung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 August, 2007 um 17:21:24

Antwort auf: Wohnflächenverordnung- Auslegung von Christian am 27 August, 2007 um 15:08:57:

: Hallo liebe Experten,
: ich habe mir vor kurzem eine ETW im OG gekauft. Der Voreigentümer hat ohne Genehmigung den Dachraum ausgebaut. Er ist durch eine innenliegende Treppe zu erreichen und hat einen Heizkörper.
: Nun will die Hausverwaltung diesen Raum zur Wohnfläche für die Betriebskostenrechnung dazu rechnen.
: Nach Bayerischer Bauordnung erfüllt der Raum nicht die Anforderungen an einen Aufenthaltsraum.
: Die Wohnflächenverordnung §2 schließt den Raum daher aus, da er nicht den Anforderungen an die Nutzung genügt.
: Stimmt das?
: Oder hat die Hausverwaltung recht?

: Vielen Dank Christian

Ohne am Objekt prüfen zu können, ob der Raum den Anforderungen an Wohnräume genügt, kann man dazu keine (fundierte) Aussage treffen. Es könnte jedoch sein, dass der Raum trotzdem zu den Betriebskosten heranzuziehen ist, da dort auf andere Grundlagen (z. B. beheizte Flächen oder Flächen, die einer bestimmten Wohneinheit zugeordnet sind) Bezug genommen werden kann. Hier müssten die Teilungserklärung oder Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft geprüft werden.



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