Grenzbebauung Carport / Zaun


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Abgeschickt von Marcus am 06 September, 2007 um 21:58:51

Hallo
Wir wollen ein Carport mit Schuppen gemäß den örtlichen Bauvorschriften auf der Grundstückgrenze errichten(Niedersachsen) (9 Meter lang /davon 3 Meter Schuppen. Unser Nachbar hat in der Vergangenheit allerdings einen Zaun dort gezogen - allerdings nicht direkt auf der Grenze sondern 10cm auf seinem Grundstück stehend....Um später keinen Ärger mit den Nachbarn zu bekommen (unser Grundstück war nämlich noch nicht verkauft)
Ich würde nun gerne diesen Zaun direkt an unserem Schuppen anschliessen und in diesem Bereich entfernen.( Der Schuppen ist ja dann die Absperrung) Nachbar will aber nicht, sondern sagt die Grenzbebauung wäre ja der Dachüberstand und dadurch würden ca. 20 cm Zwischenraum entstehen die ja zum Aufbau des Carports !!! und zum streichen ausreichen würden.... Der Zaun darf nicht angerührt werden...

Frage: Kann ich darauf bestehen das das Nachbargrundstück zum Aufbau genutzt werden kann und ist tatsächlich der Dachüberstand die Grenzbebauung oder die zurückstehende Seitenwand des Carports / Schuppen..
Bin gerade richtig sauer da ich so eine Reaktion auf meine Anfrage" nicht erwartet habe..
Würd mich freuen etwas hieru zu hören... Danke!

Marcus





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