beweispflicht gezahlte anliegerkosten (vorabzahlungen)


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Abgeschickt von hammerl franz am 27 Oktober, 2007 um 16:24:22

hallo ich habe ein gemeindeeigenes haus gekauft im kaufvertrag steht "hinsichtlich der anlieger- und erschließungskosten,die nach dem komunalabgabengesetz oder der satzungen der stadt lemgo entstehen,gilt der übergabetag als stichtag(1.juli 2000) alle bis zu diesem zeitpunkt erließungsmaßnahmen,ob abgerechnet oder nicht gehen zu lasten des Verkäufers.Alles übrigen trägt der Käufer. Der Verkäufer versichert das ihm keine Rückstände bekannt sind.soll lautet der text. die stadt hat keine unterlagen obwohl sie besitzer waren jeztz wird die strasse endausgebaut und ich habe keine belege einige anwohner hätten vorabzahlungen kann mir wer weiterhelfen....die strasse wurde in den 1961-63 gebaut und soll nach 45jahren neugemacht werden(kanalbau)



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